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Ziel und Zweck  der Berufsvereinigung A C T
 
 
1. Legalisierung:
Die gesetzliche Anerkennung + Schutz des Begriffes ‚Kunst-Therapie' des Berufsbildes und der
Tätigkeit von Kunst-Therapeuten.

2. Etablierung + Positionierung:
Die Entwicklung der Kernkompetenz der Kunst-Therapie im psychosozialen Feld. Die Bereiche der
Zuständigkeit der Kunst-Therapie abstecken. Kunst-Therapie als Begriff im Bewusstsein der
Gesellschaft zu verankern und das Berufsbild des Kunst-Therapeuten zu etablieren.

3. Wirtschaftlicher Erfolg:
Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder; Bekanntmachung dieser Berufsgruppe in
der Gesellschaft; Öffentlichkeitsarbeit.

4. Qualitäts-Sicherung, Standards und Richtlinien:
Entwickeln und Bekanntgabe professioneller Standards und Richtlinien kunsttherapeutischer Arbeit; Führen einer Liste der den Richtlinien entsprechenden Kunst-TherapeutInnen.

5. Schnittstelle:
Eine Kommunikationsplattform etablieren zwischen: In- und Ausland; den Berufsgruppen und Bildungsstätten im psycho-sozialen Feld; den Kunst-TherapeutInnen unter sich.

6. Interessensvertretung:
eine Interessensvertretung gegenüber staatlichen, halbstaatlichen und privaten Stellen einrichten und aufrechterhalten.

7. Unterstützung:
von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit praktisch und theoretisch. Koordination von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodellen.

8. Ethikinstanz:
Integrität und Würde des Menschen ist unteilbar und muss geschützt werden. A C T - Mitglieder und von ACT anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute verpflichten sich den A C T- Ethikleitlinien.

 
 
 
act - austrian association of art and creativity therapy -
act - österreichische berufsvereinigung für kunst- und kreativitätstherapie

ZVR - 200529627
(c) Mag. art Harald FRITZ-IPSMILLER, Obmann
A 1210 WIEN, Schwaigergasse 19/20A;
Tel.: +43(0)1-5960385; office@arttherapy.at