Ziel
und Zweck der Berufsvereinigung A
C T
1.
Legalisierung:
Die gesetzliche Anerkennung + Schutz des Begriffes ‚Kunst-Therapie'
des Berufsbildes und der
Tätigkeit von Kunst-Therapeuten.
2.
Etablierung + Positionierung:
Die Entwicklung der Kernkompetenz der Kunst-Therapie im psychosozialen
Feld. Die Bereiche der
Zuständigkeit der Kunst-Therapie abstecken.
Kunst-Therapie als Begriff im Bewusstsein der
Gesellschaft zu verankern
und das Berufsbild des Kunst-Therapeuten zu etablieren.
3.
Wirtschaftlicher Erfolg:
Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder; Bekanntmachung
dieser Berufsgruppe in
der Gesellschaft; Öffentlichkeitsarbeit.
4.
Qualitäts-Sicherung, Standards und Richtlinien:
Entwickeln und Bekanntgabe professioneller Standards und Richtlinien
kunsttherapeutischer Arbeit; Führen einer Liste der den Richtlinien
entsprechenden Kunst-TherapeutInnen.
5.
Schnittstelle:
Eine Kommunikationsplattform etablieren zwischen: In- und Ausland; den
Berufsgruppen und Bildungsstätten im psycho-sozialen Feld; den
Kunst-TherapeutInnen unter sich.
6.
Interessensvertretung:
eine Interessensvertretung gegenüber staatlichen, halbstaatlichen und
privaten Stellen einrichten und aufrechterhalten.
7.
Unterstützung:
von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit praktisch und theoretisch.
Koordination von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodellen.
8.
Ethikinstanz:
Integrität und Würde des Menschen ist unteilbar und muss geschützt
werden. A C T - Mitglieder und von ACT
anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute verpflichten sich den A C
T- Ethikleitlinien.
act - austrian association
of art and creativity therapy -
act - österreichische berufsvereinigung für kunst- und kreativitätstherapie
ZVR - 200529627
(c) Mag. art Harald
FRITZ-IPSMILLER, Obmann
A 1210 WIEN, Schwaigergasse 19/20A;
Tel.: +43(0)1-5960385; office@arttherapy.at
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