Die
Mitglieder der Berufsvereinigung A C T gliedern sich in:
1. |
Vorstandsmitglieder: |
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dies sind solche aktiven Mitglieder,
welche die Verantwortung für A C T tragen und diesen
leiten. Sie erstellen und koordinieren das Programm für
deren Funktionsdauer.
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2. |
Aktive
Mitglieder: |
a) |
sind
ordentliche, außerordentliche, affiliierte und solche aus der
kunsttherapeutischen Organisation, die sich entlang der Projekte
des Vorstands [entlang der Zwecke nach §2] für die Belange des A
C T einsetzen; |
b) |
aktive
Mitglieder, welche als ProjektleiterInnen fungieren: sind
mindestens 6x / Jahr bei den monatlichen Projekt-Meetings
persönlich anwesend und berichten monatlich an die
Projekt-Meetings schriftlich über den Fortschritt der Projekte; |
c) |
aktive
Mitglieder, welche in einem Projektteam fungieren: bringen an die
Projektleitung monatlich schriftliche Berichterstattung über den
Fortschritt ihrer Tätigkeiten; d) bei den monatlichen
Projekt-Meetings berichten ProjektleiterInnen über den
Fortschritt der Projekte und reichen Entscheidungsvorlagen zur
Korrektur bestehender Projekte oder neuer Projekte dem Vorstand
ein. Der aktive Einsatz muss ersehen werden.
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3. |
Ordentliche
Mitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die eine mindestens 4jährige
kunsttherapeutische Ausbildung, die dem Rahmencurriculums des
Österreichischen Dachverbandes für Kunsttherapie entspricht, mit
allen Modulen abgeschlossen haben.
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4. |
Außerordentliche
Mitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die sich in einer mindestens 4jährigen
Ausbildung befinden, die dem Rahmencurriculum des
Österreichischen Dachverbandes für Kunsttherapie entspricht,
aber noch nicht mit allen Modulen abgeschlossen haben und in
Richtung Abschluss konsequent arbeiten.
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5. |
Affiliierte
Mitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die nicht in einer Ausbildung waren oder sind,
die dem Rahmencurriculum des Österreichischen Dachverbandes für
Kunsttherapie entspricht. Sie lassen sich deren künstlerische und
kunsttherapeutische Aktivitäten anrechnen und arbeiten aktiv an
deren Aus- oder Weiterbildung um fehlende Module nachzuholen.
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6. |
Ehrenmitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die hierzu wegen besonderer Verdienste in Bezug
auf die Zwecke von
A C T ernannt
werden.
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7. |
Fördernde
Mitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die ideell und materiell die Zwecke von A C
T fördern.
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8. |
Beirats-Mitglieder: |
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sind
solche Mitglieder, die den Vorstand beratend und ehrenamtlich
unterstützen.
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Erwerb der
Mitgliedschaft der Berufsvereinigung :
1. |
Mitglieder
der Berufsvereinigung A C T können
alle physischen Personen, die den Aufnahmebedingungen entsprechen,
sowie juristische Personen werden. |
2. |
Über
die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die
Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. |
3. |
Eine
Aufnahme erfolgt nur durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand. |
4. |
Keine Umsatzsteuer und keine Koerperschaftssteuer bei echten
Mitgliedschaftsbeiträgen! |
Beendigung
der Mitgliedschaft der Berufsvereinigung :
1. |
Die
Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch
Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und
durch Ausschluss. |
2. |
Der
Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand
schriftlich, vor Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt
werden. Laufende Beiträge werden nicht rückerstattet. Noch
offene Mitgliedsbeiträge sind zu erstatten. |
3. |
Der
Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz
zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer jeweils
3wöchigen Nachfrist mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im
Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig
gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. |
4. |
Der
Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch
wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen
unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. |
5. |
Die
Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4
genannten Gründen vom Vorstandes beschlossen werden.
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Kosten der
Mitgliedschaft der Berufsvereinigung :
1. |
Der Mitgliedsbeitrag für Absolventen und
Absolventinnen beträgt € 65,- pro Geschäftsjahr. |
2. |
Der
Mitgliedsbeitrag für Ausbildungskandidaten und
Ausbildungskandidatinnen beträgt € 45,-.
Der Mitgliedsbeitrag ist über folgende
Bankverbindung einzuzahlen:
Bank Austria:
BLZ
12000;
IBAN: AT 32 1100 0052 1128 1000
BIC: BKAUATWW |
3. |
Die
Mitgliedschaft ist für ein Kalenderjahr gültig und der
Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. Jänner des laufenden
Kalenderjahres einzuzahlen. |
4. |
Jedes
Geschäftsjahr der Berufsvereinigung ACT
läuft
parallel mit dem Kalenderjahr.
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Rechte und
Pflichten der Mitglieder der Berufsvereinigung :
1. |
Alle
Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines
teilzunehmen. |
2. |
Die
aktiven, vom Vorstand bestätigten Mitglieder haben das aktive
Stimmrecht in der Generalversammlung zur Wahl des Vorstandes,
sowie das passive Recht in den Vorstand gewählt zu werden. |
3. |
Die
Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach
besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das
Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie
haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu
beachten. |
4. |
Die
Vorstands-, die aktiven, die ordentlichen, die außerordentlichen
und die affiliierten Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der
Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der vom Vorstand
beschlossenen Höhe verpflichtet. |
5. |
Die
Mitgliedschaft ist für ein Kalenderjahr gültig und der
Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. Jänner des laufenden
Kalenderjahres einzuzahlen. |
6. |
Sollte
die Mitgliedschaft unterbrochen werden, wird bei Wiedereintrtitt
der Mitgliedsbeitrag vom Zeitpunkt der Unterbrechung bis zum
Wiedereintritt nachgezahlt. |
act - austrian association
of art and creativity therapy -
act - österreichische berufsvereinigung für kunst- und kreativitätstherapie
ZVR - 200529627
(c) Mag. art Harald
FRITZ-IPSMILLER, Obmann
A 1210 WIEN, Schwaigergasse 19/20A;
Tel.: +43(0)1-5960385; office@arttherapy.at
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