Meilensteine am Weg zum
Kunst-Therapien-Berufsgesetz:
In den späten 1950er Jahren
startete die Musiktherapie als erstes kunsttherapeutische Verfahren
mit einem Lehrgang und es gelang Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten den
ersten Berufsverband
zum Zwecke der Legalisierung dieses therapeutischen Verfahrens zu organisieren.
In den frühen 1990er Jahren
starteten die ersten Lehrgänge anderer Verfahren der Kunsttherapie.
Ebenso wurden Berufsverbände nach und nach organisiert und verfolgten denselben
Zweck einer Gesetzgebung.
Profilierung der diversen Ansätze
im kunsttherapeutischen Bereich und Profilierung zu anderen Verfahren im
Gesundheitswesen war Thema der Bildungsbetriebe und Berufsverbände.
1998, 20. Maerz: Telefonat: Dr. jur. HOELLINGER (OEsterreichische
Wirtschaftskammer)
mit Mag. art. Harald FRITZ (OEBK):
"Auf jeden Fall sind Psycho- Ergo-, Logo-
und Physiotherapie gesetzlich geregelt. Wenn darin eine Lücke
gefunden werden kann, dann wird es eine freie Tätigkeit sein. Wenn man zwischen
diesen Berufsbildern eine Lücke
findet und sagt, da nisten wir uns ein, dann steht es frei, Ausbildungen, Fort-
und Weiterbildungen anzubieten."
1998, 20. Maerz: Telefonat: Dr. jur. KIEREIN (Bundesministerium fuer
Arbeit, Gesundheit und Soziales)
mit Mag. art. Harald FRITZ (OEBK):
„Alle an einen Tisch zusammenbringen und
eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung
sollte zusammengestellt und geschickt werden. Wichtig ist, dass es zur
medizinischen und therapeutischen
Behandlung dazugestellt werden kann. …“
In den frühen 2000er Jahren
setzte sich in der Musiktherapie die Absicht durch, sich nicht in die
Psychotherapien einzuordnen,
sondern ein eigenständiger Gesundheitsberuf neben den anderen bereits gesetzlich
positionierten Gesundheitsberufen zu werden.
Berufsverbände anderer Verfahren der Kunsttherapie hatten dieselbe Zielsetzung,
wie die große Schwester, die Musiktherapie.
2004, 2. Aug.: Gruendung des
Dachverbandes A.BOAT,
2004, 19. Nov.: Konstituierende Generalversammlung
Gespräche des Vorstandes des
Dachverbandes mit Vorstandsmitglieder des Berufsverbandes der Musiktherapie und
Schulleiter der beiden Musiktherapie-Ausbildungsstätten hatten den Zweck die
Bestrebungen zu einem Berufsgesetz
zu synchronisieren.
2006, 21. Dez.:
Stellungnahme zur rechtlichen Positionierung der Kunst-Therapien des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen durch Hr. Dr. KIEREIN für die
Bundesministerin
2006, 13. Feb.: Im Zuge des Gesprächs zwischen der Abgeordneten zum
Nationalrat,
Frau SCHIEFERMAYER und Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER im Österreichischen
Parlament:
"Wir werden uns mit Dr. KIEREIN treffen,
sodaß dieser spürt, daß von parlamentarischer Seite die Befürwortung da ist.
Es soll nicht sein, daß jemand in der Grauzone ist. Es gibt durchaus großes
Verständnis!"
2007, 8, Juni:
Vortrag
in der Sigmund FREUD Privatuniversitaet, WIEN
2007, 18. November:
Vortrag
in der Johannes KEPLER Universitaet, LINZ
2008, 27. Mai: Parlamentskorrespondenz Nr. 490, mit der Ankuendigung:
Erstmals berufsrechtliche
Absicherung fuer MusiktherapeutInnen:
Regierungsvorlage zum MusiktherapieGesetz (MuthG):
Erlaeuterungen der Regierungsvorlage zum MuthG:
weitere Erlaeuterungen zur Regierungsvorlage zum MuthG:
2008, 11. Juni: Interview Dr. Elena FITZTHUM Berufsgesetz der
MusiktherapeutInnen (MuthG):
Informationsblatt I (Eintragung in die Musiktherapeutenliste) Stand November
2008:
2008, 8. Nov.: Informationsveranstaltung: BMGFJ (Fr. Dr. WENDA),
"Zuweisung von
Klientel" Auszug
aus dem Vortrag und aus dem Stenogramm durch Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
(Dachverband):
2008, 18. Nov. Telefonat:
"Bildungsorganisation der
Kunsttherapien" - Fragen und Antworten: Frau Dr. WENDA (BMGFJ) mit Mag.
art. Harald FRITZ-IPSMILLER (Dachverband)
2009, 1. Juli: das
Musiktherapiegesetz tritt in Kraft und ist somit das erste Berufsgesetz in
Europa eines der kunsttherapeutischen
Verfahren.
Nachdem im Dachverband
Österreichischer Kunst-Therapien eingesehen wurde, dass die Erwirkung
eines Berufsgesetzes für die diversen Kunsttherapie-Ansätze zu früh ist, wurde
der Dachverband 2010 aufgelöst.
Der Dachverband widmete sich den
österreichischen Berufsvereinigungen der Kunst-Therapien,
welche gemäß ihrer Statuten eine Therapie fördern wollen, die sich auf
Künste und
den Umgang mit künstlerischen Prozessen aufbaut. Diese Widmung ist nach wie vor aufrecht; Ziel
und Zweck werden u. a. vom ACT getragen.
2016, 27. Dezember: Neugründung des
Dachverbandes A.BOAT
2017, 21. September: neuerliche
Konstitutierung des Dachverbandes A.BOAT
2017, 24. Oktober: neuerliche
Kontaktaufnahme mit den Vorsitzenden des ÖFKG (EBERHART / TOMAN)
Zwecke
Zur Geschichte des Dachverbandes
|