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Meilensteine am Weg zum Kunst-Therapien-Berufsgesetz:

In den späten 1950er Jahren startete die Musiktherapie als erstes kunsttherapeutische Verfahren
mit einem Lehrgang und es gelang Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten den ersten Berufsverband
zum Zwecke der Legalisierung dieses therapeutischen Verfahrens zu organisieren.

In den frühen 1990er Jahren starteten die ersten Lehrgänge anderer Verfahren der Kunsttherapie.
Ebenso wurden Berufsverbände nach und nach organisiert und verfolgten denselben Zweck einer Gesetzgebung.

Profilierung der diversen Ansätze im kunsttherapeutischen Bereich und Profilierung zu anderen Verfahren im
Gesundheitswesen war Thema der Bildungsbetriebe und Berufsverbände.

1998, 20. Maerz: Telefonat: Dr. jur. HOELLINGER (OEsterreichische Wirtschaftskammer)
mit Mag. art. Harald FRITZ (OEBK):
"Auf jeden Fall sind Psycho- Ergo-, Logo- und Physiotherapie gesetzlich geregelt. Wenn darin eine Lücke
gefunden werden kann, dann wird es eine freie Tätigkeit sein. Wenn man zwischen diesen Berufsbildern eine Lücke
findet und sagt, da nisten wir uns ein, dann steht es frei, Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen anzubieten."

1998, 20. Maerz: Telefonat: Dr. jur. KIEREIN (Bundesministerium fuer Arbeit, Gesundheit und Soziales)
mit Mag. art. Harald FRITZ (OEBK):
„Alle an einen Tisch zusammenbringen und eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung
sollte zusammengestellt und geschickt werden. Wichtig ist, dass es zur medizinischen und therapeutischen
Behandlung dazugestellt werden kann. …“

In den frühen 2000er Jahren setzte sich in der Musiktherapie die Absicht durch, sich nicht in die Psychotherapien einzuordnen,
sondern ein eigenständiger Gesundheitsberuf neben den anderen bereits gesetzlich positionierten Gesundheitsberufen zu werden.
Berufsverbände anderer Verfahren der Kunsttherapie hatten dieselbe Zielsetzung, wie die große Schwester, die Musiktherapie.

2004, 2. Aug.: Gruendung des Dachverbandes A.BOAT,

2004, 19. Nov.: Konstituierende Generalversammlung

Gespräche des Vorstandes des Dachverbandes mit Vorstandsmitglieder des Berufsverbandes der Musiktherapie und
Schulleiter der beiden Musiktherapie-Ausbildungsstätten hatten den Zweck die Bestrebungen zu einem Berufsgesetz
zu synchronisieren.

2006, 21. Dez.: Stellungnahme zur rechtlichen Positionierung der Kunst-Therapien des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen durch Hr. Dr. KIEREIN für die Bundesministerin

2006, 13. Feb.: Im Zuge des Gesprächs zwischen der Abgeordneten zum Nationalrat,
Frau SCHIEFERMAYER und Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER im Österreichischen Parlament:
"Wir werden uns mit Dr. KIEREIN treffen, sodaß dieser spürt, daß von parlamentarischer Seite die Befürwortung da ist.
Es soll nicht sein, daß jemand in der Grauzone ist. Es gibt durchaus großes Verständnis!"

2007, 8, Juni: Vortrag in der Sigmund FREUD Privatuniversitaet, WIEN

2007, 18. November: Vortrag in der Johannes KEPLER Universitaet, LINZ

2008, 27. Mai: Parlamentskorrespondenz Nr. 490, mit der Ankuendigung: Erstmals berufsrechtliche
Absicherung fuer MusiktherapeutInnen:

Regierungsvorlage zum MusiktherapieGesetz (MuthG):

Erlaeuterungen der Regierungsvorlage zum MuthG:

weitere Erlaeuterungen zur Regierungsvorlage zum MuthG:

2008, 11. Juni: Interview Dr. Elena FITZTHUM Berufsgesetz der MusiktherapeutInnen (MuthG):

Informationsblatt I (Eintragung in die Musiktherapeutenliste) Stand November 2008:

2008, 8. Nov.: Informationsveranstaltung: BMGFJ (Fr. Dr. WENDA), "Zuweisung von Klientel" Auszug aus dem Vortrag und aus dem Stenogramm durch Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER (Dachverband):

2008, 18. Nov. Telefonat: "Bildungsorganisation der Kunsttherapien" - Fragen und Antworten: Frau Dr. WENDA (BMGFJ) mit Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER (Dachverband)

2009, 1. Juli: das Musiktherapiegesetz tritt in Kraft und ist somit das erste Berufsgesetz in Europa eines der kunsttherapeutischen
Verfahren.

Nachdem im Dachverband Österreichischer Kunst-Therapien eingesehen wurde, dass die Erwirkung eines Berufsgesetzes für die diversen Kunsttherapie-Ansätze zu früh ist, wurde der Dachverband 2010 aufgelöst.

Der Dachverband widmete sich den österreichischen Berufsvereinigungen der Kunst-Therapien, welche gemäß ihrer Statuten eine Therapie fördern wollen, die sich auf Künste und den Umgang mit künstlerischen Prozessen aufbaut. Diese Widmung ist nach wie vor aufrecht; Ziel und Zweck werden u. a. vom ACT getragen.

2016, 27. Dezember: Neugründung des Dachverbandes A.BOAT

2017, 21. September: neuerliche Konstitutierung des Dachverbandes A.BOAT

2017, 24. Oktober: neuerliche Kontaktaufnahme mit den Vorsitzenden des ÖFKG (EBERHART / TOMAN)

Zwecke

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