Der Dachverband bezweckt die gesetzliche Anerkennung für:
a) das Wort "Kunsttherapie"
b) die Berufsbezeichnung:
"Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin"
c) das gemeinsame Berufsbild der
Kunsttherapeuten / Kunsttherapeutinnen der verschiedenen
damit in Zusammenhang stehenden unterschiedlichen kunsttherapeutischen Ansätzen
bzw.
Verfahren.