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ISSA / Kunsttherapie / Supervision / Kunst / Lebensschule
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Positionierung
   

Aus dem Schreiben vom 21. Dezember 2006
aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

kann ersehen werden, in welchem Raum die Kunsttherapie in Österreich derzeit steht.
Diese rechtliche Positionierung betrifft nun alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsbetriebe
der kunsttherapeutischen Landschaft und auch alle Praktizierenden.
 
 
Die Finanzbehörde
hat uns 2003 bestaetigt, dass sowohl unsere "Akademie für Kunsttherapie",
als auch unsere "Akademie fuer Kunst" oeffentlich-rechtlichen Schulen vergleichbar sind und hat
uns im Sinne § 6 Abs. 1 Z. 11 UStG 1994 steuerrechtlich auf die Ebene von UST-Befreiung gehoben. 

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat bereits 2000
festgestellt, dass es sich bei unserem Institut um eine Einrichtung handelt, die Erwachsenenbildung
im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Foerderung der Erwachsenenbildung betreibt. 

Das Bundesministerium fuer Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte uns die Auskunft
gegeben, dass gegen die Verwendung unseres Begriffs "Akademie für Kunsttherapie" nichts
einzuwenden sei.
Außerdem duerfen wir uns ohne weiteres an den Leitlinien des 'Akademien Studiengesetzes von
1999' orientieren. Aus allen Unterlagen ist ersichtlich, dass die Ausbildung zur Kunsttherapie keine
pädagogische Ausbildung mit nachfolgender Lehramtsbefähigung darstellt. 

Das "International Network of Expressive Arts Therapy Training Centers" war Orientierungshilfe
bei der Zusammenstellung unseres Studienplans der Kunsttherapie-Ausbildung. Wir haben aber
die Anforderungen angehoben, um unser Curriculum vergleichbar werden zu lassen mit dem Lehrplan der Musiktherapie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst. 

Im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ist ISSA Gruender und Leiter, Mag. Harald FRITZ-IPSMILLER, als Vorstandsvorsitzender, Obmann des ABOAT, des Oesterreichischen Dachverbandes für Kunst-Therapien, mit zuständigen Beamten in Bezug auf die Etablierung eines eigenen Berufsgesetzes für die Kunsttherapie in Verbindung. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde ihm vermittelt, dass dieses Ministerium ein kunsttherapeutisches Berufsgesetz anstrebt. Des weiteren wurde Mag. art Harald FRITZ-IPSMILLER bereits zu ersten Gesprächen ins Parlament in einen Club eingeladen. Das Erlangen eines expliziten Berufsgesetzes erfordert eine Reihe von Schritten. Wir wollen hiermit ausdrücken, dass es mit den Bestrebungen zum Berufsgesetz, durch die Zusammenarbeit der Berufsverbände oesterreichischer Kunst-Therapien sehr gut voranschreitet, wir koennen jedoch keinen fixen Termin des in Kraft Tretens des Berufsgesetzes versprechen.

Schulleiter kunsttherapeutischer Ausbildungsstaetten treffen sich bereits regelmaeßig um die Standards für ein Rahmen-Curriculum auszuarbeiten, das Grundlage fuer ein Berufsgesetz werden soll. Allen AusbildungskandidatInnen wird von Anfang an vermittelt, dass die Kunsttherapie im Moment noch keine eigene gesetzliche Regelung hat und dass das Erlangen des Diploms noch keine Garantie darstellt, dass damit auch einem zukünftigen gesetzlichen Standard Genüge getan ist. 

  



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