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Am
20. März 1998 gab mir Dr. HÖLLINGER, aus der Wissenschaftliche Abteilung
der Wirtschaftskammer unsere Leitlinie des weiteren Vorgehens:
"Es wird
vermutet, dass die Tätigkeit des Kunst-Therapeuten in die Berufssparte
hineinfällt, die durch Psychotherapie, Psychologen, Sozial- +
Lebensberater, Ergotherapeuten belegt ist. Wenn da eine Lücke gefunden
werden kann, dann wird es eine freie Tätigkeit sein.
Wenn es gelingt, zwischen
diesen Berufen eine Lücke zu finden und dann gesagt wird, da nisten wir
uns ein, dann ist es frei eine Ausbildung anzubieten. Das Anbieten von
Ausbildungen ist frei. Die Ausbildung ist frei und das Anbieten ist auch
frei!"
Wir haben mit unserer
Kunsttherapie die Lücke zwischen den erwähnten Berufen gefunden und wir
haben auch eine Ausbildung aufgebaut, welche öffentlich-rechtlichen
Schulen vergleichbar ist. |