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Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales: Dr. KIEREIN:
Am 20. März 1998 erkundigte ich mich als Obmann des Österreichischen
Berufsverbandes für Kunsttherapien in Bezug auf die Sicht des
Gesundheitsministerium über die Kunsttherapie:
Ich hatte Dr.
KIEREIN am Telefon Kunst-Therapie und die Lücke zu den anderen Therapien
vorgestellt, er hatte sich dies alles mitgeschrieben und sagte dann:
Wir sollten
eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung
zusammenstellen und schicken. Wichtig ist, dass es zur medizinischen und
therapeutischen Behandlung dazugestellt werden kann. Ein eigenes Gesetz
anzustreben sei wieder eine andere Ebene.
Dafür schaut es im
Moment nicht gut aus – wegen budgetären Bedingungen. Es besteht im
Moment kein politischer Wille für ein diesbezügliches Gesetz. Das muss
jedoch von Fall zu Fall angeschaut werden, ob man in diesem Bereich
etwas machen möchte oder nicht. Man könnte dies leichter beurteilen,
wenn man Unterlagen dazu hat. Unterlagen schicken!
Am 21. Dezember 2006 erhielt ich auf meine
Anfrage von Dr. KIEREIN ein Dokument in Bezug auf die rechtliche Absicherung
der Kunsttherapie:
"...
Dies bedeutet, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen die Kunsttherapie, auch wenn sie mit kranken
Menschen durchgeführt wird, keine den Ärzten/Ärztinnen und
Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen vorbehaltene Tätigkeit darstellt.
Mangels eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots ist die Kunsttherapie als
eine erlaubte Tätigkeit einzustufen, die derzeit keiner besonderen
berufsrechtlichen Reglementierung unterliegt..." (mehr)
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