ISSA / Kunsttherapie / Supervision / Kunst / Lebensschule
Mission / PositionierungKontinuität / Organisation / Location / Team / Regeln
   

 
 
   

   / Anmeldungen
 
Startseite  / Links  / Aktuelles / Services / Termine
    
  
   

 










Teilnahmebedingungen - Rules and Regulations

Email-Kommunikationen:
Ab dem 1. März 2006, tritt in der EU ein Gesetz in Kraft, welches die Aussendung von
Newsletter ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers verbietet. Bei Belegen
irgendeines Kurses, Seminars oder Workshops wird somit auch die ausdrückliche Zustimmung
zur Zusendung unserer Newsletter kundgetan. Wenn jemand dann dies widerrufen möchte,
so ist dies dann extra über Email anzukündigen!
 
Teilnahmeregeln:
ISSA's Teilnahmeregeln sind Richtlinien fuer alle Studiengebiete und gelten sowohl fuer
die Lehrenden als auch fuer AusbildungskandidatInnen der ISSA-Institute:
Aus-, Fort- und Weiterbildung durch:
AKT
- Akademie fuer ganzheitliche Kunsttherapie (Kunsttherapie-Ausbildung
ART - Art-College (Kunst-Ausbildung)
COM - College of Management (Supervisions-Ausbildung)


ISSA, ein Verein der Erwachsenenbildung:
ISSA, als Traegerverein ist seit 21. August 2008 in der Rechtsnachfolge der FRITZ-IPSMILLER GesbR,
welche seit März 2000 als Erwachsenenbildungseinrichtung vom Bundesministerium fuer Unterricht
anerkannt ist.

Trainertaetigkeit:
Die Trainertaetigkeit unterliegt keinerlei Weisung oder Kontrollen hinsichtlich der inhaltlichen oder
didaktischen Gestaltung des Unterrichts oder sonstiger Aspekte arbeitsbezogenen Verhaltens.

Gebühren und Honorare:

Aus-, Fort-, Kurs- und Weiterbildungsgebuehren werden vor dem jeweiligen Beginn der Trainings
auf ein ISSA-Depot-Konto eingezahlt, welches von ISSA treuhaendisch verwaltet wird.
Nach erbrachter Leistung durch die Lehrverantwortlichen und TrainerInnen werden die
jeweiligen Honorare aus dem Depotkonto an diese weitergegeben.
Bitte die Stornoregelungen auf den Anmeldeblättern zu beachten!

Kunsttherapeutische Arbeit:
1. Kunsttherapie ist ein eigenstaendiger Beruf im Gesundheitswesen:
"Wenn Kunsttherapie draußen steht, muss Kunsttherapie drinnen sein!" (Dr. HÖLLINGER, WKO)

Kunsttherapie unterscheidet sich von den anderen Berufen im Gesundheitswesen, muss als solches ausreichend gelernt und praktiziert werden. Bitte nicht etwas tun, das einem anderen Gesundheitsberuf laut Gesetz vorbehalten ist -
das waere illegale Kurpfuscherei und strafbar.

2. unsere Klientel:
wie ich schon immer sagte, können wir mit allen Menschen arbeiten. Mit Gesunden und mit Kranken.
Wir fördern Kreativität in unserer Arbeit mit Gesunden und wir begleiten diesbezüglich ebenso Kranke.

Wir können aber auch mit kranken Menschen zum Ziel der Reduktion von Symptomen, behandlungsbedürftigen
Verhaltensweisen oder Leidenszustände arbeiten. In diesem Fall brauchen wir eine Zuweisung durch eine zutreffende Fachkraft der gesetzlich anerkannten Berufsgruppen. Selbständig arbeiten bedeutet nicht, dass wir nicht kooperieren.
Wenn wir Krankheit lindern wollen, müssen wir kooperieren und nicht zu den Behandlungen von Ärzten oder Psychotherapeuten gegenläufig intervenieren. Wir zweifeln auch deren Diagnosen nicht an, sondern kooperieren.

Wichtig ist, dass wir ausreichend lernen Krankheitswertigkeit wahrzunehmen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an ISSA's Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie berechtigt nach derzeit geltender Rechtslage zur kunsttherapeutischen Arbeit in freier Praxis mit gesunden, psychisch stabilen und kranken Menschen zum Zwecke der
Persönlichkeitsentwicklung - in diesem Fall brauchen wir keine Zuweisung von einem Arzt. Wir können aber auch in freier Praxis mit Kranken zum Zwecke der Behandlung von Krankheiten arbeiten - in diesem Fall brauchen wir die Zuweisung von einer Fachkraft aus dem Gesundheitswesen.

3. Ausbildungsvorbehalt:
ISSA weist darauf hin, dass KunsttherapeutInnen ohne entsprechende Zusatzqualifikation jene Tätigkeiten untersagt sind, die Angehörigen des Gesundheitswesens per Gesetz zugesprochen wurden.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an der Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie berechtigt nach derzeit geltender Rechtslage zur eigenverantwortlichen und mitverantwortlichen kunsttherapeutischen Arbeit. Kunsttherapie ist keine ärztliche oder psychotherapeutische, sondern eine eigenständige Therapieform. Auch wenn sie mit kranken Menschen durchgeführt wird, ist Kunsttherapie nicht den Angehörigen gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe vorbehalten. Mangels eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots gilt die Kunsttherapie als eine erlaubte Tätigkeit, die derzeit noch keiner besonderen berufsrechtlichen Reglementierung unterliegt.

Kurz: arbeiten wir in freier Praxis mit Kranken zur Persönlichkeitsentwicklung: brauchen wir keine Zuweisung; arbeiten wir mit Kranken in freier Praxis, damit sich die Krankheit reduziert: brauchen wir eine Zuweisung, können daraufhin aber in freier Praxis eigenständig aber weiterhin kooperierend kunsttherapeutisch vorgehen.

Die mitverantwortliche kunsttherapeutische Tätigkeit erfolgt in Arbeitsverhältnissen nach Anordnung durch Angehörige der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe und unter regelmäßiger Fach-Supervision.

Kunsttherapie ersetzt keinen der bereits gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufe und auch nicht Musiktherapie. Musiktherapie gehoert zwar in die Kunsttherapie, hat jedoch als erstes kunsttherapeutisches Verfahren ein eigenes Berufsgesetz. (MuthG). Damit hat Oesterreich als erstes Land in Europa eine der Kunsttherapien mit einer gesetzlichen Grundlage. Der Dachverband ABOAT erarbeitet in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium ein weiteres Gesetz für die  über die Musiktherapie darüber hinausgehenden anderen Kunst-Therapien.

4. Wie und wo sind wir als KunsttherapeutInnen angemeldet?
Als mitverantwortliche KunsttherapeutInnen sind wir im Arbeitsverhältnis in Institutionen und arbeiten je nach Arbeitsauftrag.
Als eigenverantwortliche KunsttherapeutInnen sind wir freiberuflich als „Neue/r Selbständige/r“ oder im Arbeitsverhältnis kunsttherapeutisch arbeitend. Wir melden uns beim Finanzamt als "Neue Selbständige" an. Eigenständig begleiten wir gesunde und kranke Menschen bei deren Persönlichkeitsentwicklung und kranke PatientInnen behandeln wir nach dem ersten, jedenfalls vor dem zweiten Setting nach erfolgter Zuweisung durch Angehörige der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe und in enger Kooperation mit diesen.

2009-02-10: Update

 
A 1070 WIEN, Lindengasse 56;Tel.: +43(0)1-5960385: Mo - Do: 14-17h und Fr: 16-19h; Fax.: +43(0)1-5951242;
(c) Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER + Christa IPSMILLER

www.issa.at     office@issa.at