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Teilnahmebedingungen
- Rules and Regulations
Email-Kommunikationen:
Ab dem 1. März 2006, tritt in der EU ein
Gesetz in Kraft, welches die Aussendung von
Newsletter ohne ausdrückliche
Zustimmung des Empfängers verbietet. Bei Belegen
irgendeines Kurses,
Seminars oder Workshops wird somit auch die ausdrückliche Zustimmung
zur
Zusendung unserer Newsletter kundgetan. Wenn jemand dann dies widerrufen
möchte,
so ist dies dann extra über Email anzukündigen!
Teilnahmeregeln:
ISSA's Teilnahmeregeln sind Richtlinien fuer alle Studiengebiete und
gelten sowohl fuer
die Lehrenden als auch fuer AusbildungskandidatInnen der ISSA-Institute:
Aus-, Fort- und Weiterbildung durch:
AKT - Akademie fuer ganzheitliche Kunsttherapie
(Kunsttherapie-Ausbildung
ART - Art-College (Kunst-Ausbildung)
COM - College of Management (Supervisions-Ausbildung)
ISSA, ein Verein der Erwachsenenbildung:
ISSA, als Traegerverein ist seit 21. August 2008 in der
Rechtsnachfolge der FRITZ-IPSMILLER GesbR,
welche seit März 2000 als Erwachsenenbildungseinrichtung vom
Bundesministerium fuer Unterricht
anerkannt ist.
Trainertaetigkeit:
Die Trainertaetigkeit unterliegt keinerlei Weisung oder Kontrollen
hinsichtlich der inhaltlichen oder
didaktischen Gestaltung des Unterrichts oder sonstiger Aspekte
arbeitsbezogenen Verhaltens.
Gebühren und Honorare:
Aus-, Fort-, Kurs- und Weiterbildungsgebuehren werden vor dem jeweiligen
Beginn der Trainings
auf ein ISSA-Depot-Konto eingezahlt, welches von ISSA treuhaendisch
verwaltet wird.
Nach erbrachter Leistung durch die Lehrverantwortlichen und TrainerInnen
werden die
jeweiligen Honorare aus dem Depotkonto an diese weitergegeben.
Bitte die Stornoregelungen auf den Anmeldeblättern zu beachten!
Kunsttherapeutische Arbeit:
1. Kunsttherapie ist ein eigenstaendiger Beruf im Gesundheitswesen:
"Wenn Kunsttherapie draußen steht, muss Kunsttherapie drinnen sein!"
(Dr. HÖLLINGER, WKO)
Kunsttherapie unterscheidet sich von den anderen Berufen
im Gesundheitswesen, muss als solches ausreichend gelernt und
praktiziert werden.
Bitte nicht etwas tun, das einem anderen Gesundheitsberuf laut Gesetz
vorbehalten ist -
das waere illegale Kurpfuscherei und strafbar.
2. unsere Klientel:
wie ich schon immer sagte, können wir mit
allen Menschen arbeiten. Mit Gesunden
und mit Kranken.
Wir fördern Kreativität in unserer Arbeit mit Gesunden und wir begleiten
diesbezüglich ebenso Kranke.
Wir können aber auch mit kranken Menschen zum Ziel der Reduktion von
Symptomen, behandlungsbedürftigen
Verhaltensweisen oder Leidenszustände arbeiten. In diesem Fall brauchen
wir eine Zuweisung durch eine zutreffende Fachkraft der gesetzlich
anerkannten Berufsgruppen. Selbständig
arbeiten bedeutet nicht, dass wir nicht kooperieren.
Wenn wir Krankheit lindern wollen, müssen wir kooperieren und nicht zu
den Behandlungen von Ärzten oder Psychotherapeuten gegenläufig
intervenieren. Wir zweifeln auch deren Diagnosen nicht an, sondern
kooperieren.
Wichtig ist, dass wir ausreichend lernen Krankheitswertigkeit
wahrzunehmen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an ISSA's
Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie berechtigt nach derzeit
geltender Rechtslage zur kunsttherapeutischen Arbeit in freier Praxis
mit gesunden, psychisch stabilen und kranken Menschen zum Zwecke der
Persönlichkeitsentwicklung - in diesem Fall brauchen wir keine Zuweisung
von einem Arzt. Wir können aber auch in freier Praxis mit Kranken zum
Zwecke der Behandlung von Krankheiten arbeiten - in diesem Fall brauchen
wir die Zuweisung von einer Fachkraft aus dem Gesundheitswesen.
3. Ausbildungsvorbehalt:
ISSA weist darauf hin,
dass KunsttherapeutInnen ohne entsprechende Zusatzqualifikation jene Tätigkeiten untersagt
sind,
die Angehörigen des Gesundheitswesens per Gesetz zugesprochen wurden.
Der
erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an der Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie
berechtigt nach derzeit geltender Rechtslage zur eigenverantwortlichen
und mitverantwortlichen kunsttherapeutischen Arbeit. Kunsttherapie ist
keine ärztliche oder psychotherapeutische, sondern eine eigenständige
Therapieform. Auch wenn sie mit kranken Menschen durchgeführt wird, ist
Kunsttherapie nicht den Angehörigen gesetzlich geregelter
Gesundheitsberufe vorbehalten. Mangels eines ausdrücklichen gesetzlichen
Verbots gilt die Kunsttherapie als eine erlaubte Tätigkeit, die derzeit
noch keiner besonderen berufsrechtlichen Reglementierung unterliegt.
Kurz: arbeiten wir in
freier Praxis mit Kranken zur Persönlichkeitsentwicklung: brauchen wir
keine Zuweisung; arbeiten wir mit Kranken in freier Praxis, damit sich
die Krankheit reduziert: brauchen wir eine Zuweisung, können daraufhin
aber in freier Praxis eigenständig aber weiterhin kooperierend
kunsttherapeutisch vorgehen.
Die mitverantwortliche
kunsttherapeutische Tätigkeit erfolgt in Arbeitsverhältnissen nach Anordnung
durch Angehörige der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe und unter
regelmäßiger Fach-Supervision.
Kunsttherapie ersetzt keinen der bereits gesetzlich anerkannten
Gesundheitsberufe und auch nicht Musiktherapie. Musiktherapie gehoert zwar in die
Kunsttherapie, hat jedoch als erstes kunsttherapeutisches Verfahren ein
eigenes Berufsgesetz.
(MuthG).
Damit hat Oesterreich als erstes Land in Europa eine der Kunsttherapien
mit einer gesetzlichen Grundlage. Der Dachverband ABOAT erarbeitet in
Kooperation mit dem Gesundheitsministerium ein weiteres Gesetz für die
über die Musiktherapie darüber hinausgehenden anderen Kunst-Therapien.
4. Wie und wo sind wir als
KunsttherapeutInnen angemeldet?
Als mitverantwortliche KunsttherapeutInnen sind wir im Arbeitsverhältnis
in Institutionen und arbeiten je nach Arbeitsauftrag.
Als eigenverantwortliche
KunsttherapeutInnen sind wir freiberuflich als „Neue/r Selbständige/r“
oder im Arbeitsverhältnis kunsttherapeutisch arbeitend. Wir melden uns beim
Finanzamt als "Neue Selbständige" an. Eigenständig begleiten wir gesunde
und kranke Menschen bei deren Persönlichkeitsentwicklung und kranke PatientInnen
behandeln wir nach dem ersten, jedenfalls vor dem zweiten Setting nach erfolgter Zuweisung durch Angehörige der gesetzlich geregelten
Gesundheitsberufe und in enger Kooperation mit diesen.
2009-02-10: Update
A 1070 WIEN, Lindengasse
56;Tel.: +43(0)1-5960385:
Mo - Do: 14-17h und Fr: 16-19h;
Fax.: +43(0)1-5951242;
(c) Mag. art. Harald
FRITZ-IPSMILLER + Christa IPSMILLER
www.issa.at
office@issa.at
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