Anerkennungen aus dem Gesundheitswesen

 

 

Gesundheitsministerium
Dr. Michael KIEREIN:
"... Dies bedeutet, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen die Kunsttherapie, auch wenn sie mit kranken Menschen durchgeführt wird, keine den Ärzten/Ärztinnen und Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen vorbehaltene Tätigkeit darstellt. Mangels eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots ist die Kunsttherapie als eine erlaubte Tätigkeit einzustufen, die derzeit keiner besonderen berufsrechtlichen Reglementierung unterliegt..."  (mehr)

     
    Landes-Krankenhaus STEYR
    OA Dr. Harald RASSER:
"... Repräsentiert wurde „Kunsttherapie“ ... durch zwei Kunsttherapeutinnen, Absolventinnen zweier unterschiedlicher in Österreich angebotener Ausbildungswege, einer davon durch ISSA Wien. So sehr mir klar ist, dass es äußerst unterschiedliche theoretische und praktische Ansätze von „Kunsttherapie“ gibt, welche durch individuelle Anwendung der handelnden Therapeutinnen noch zusätzlich mannigfach variiert werden, möchte ich doch bewusst vereinfachend, „prototypisch“, über meine persönlichen Erfahrungen mit „der Kunsttherapie“ und „den Kunsttherapeutinnen“ berichten:..." (mehr)
     
     
     

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