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Anerkennungen aus dem Gesundheitswesen
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Gesundheitsministerium
Dr. Michael KIEREIN:
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Dies bedeutet, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen die Kunsttherapie, auch wenn sie mit kranken
Menschen durchgeführt wird, keine den Ärzten/Ärztinnen und
Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen vorbehaltene Tätigkeit darstellt.
Mangels eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots ist die Kunsttherapie als
eine erlaubte Tätigkeit einzustufen, die derzeit keiner besonderen
berufsrechtlichen Reglementierung unterliegt..." (mehr) |
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Landes-Krankenhaus STEYR |
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OA Dr. Harald RASSER:
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Repräsentiert wurde „Kunsttherapie“ ... durch zwei Kunsttherapeutinnen,
Absolventinnen zweier unterschiedlicher in Österreich angebotener
Ausbildungswege, einer davon durch ISSA Wien. So sehr mir klar ist, dass
es äußerst unterschiedliche theoretische und praktische Ansätze von
„Kunsttherapie“ gibt, welche durch individuelle Anwendung der handelnden
Therapeutinnen noch zusätzlich mannigfach variiert werden, möchte ich
doch bewusst vereinfachend, „prototypisch“, über meine persönlichen
Erfahrungen mit „der Kunsttherapie“ und „den Kunsttherapeutinnen“
berichten:..." (mehr) |
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Kunsttherapieausbildung /
Kunsttraining / Supervisionsausbildung / soziale Services
(c) ISSA
www.issa.at
office@issa.at
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